Die gute und Ihnen ja bereits bekannte Nachricht kommt zuerst: Als betroffener Bankkunde haben Sie fristgemäß bis zum 21.06.2016 den Widerruf Ihres Darlehensvertrages oder mehrerer Darlehensverträge Ihrer Bank/Sparkasse gegenüber erklärt. So weit, so gut. Nun hat aber die Bank oder Sparkasse Ihren Widerruf, oftmals ohne nähere Begründung, zurückgewiesen.
Dieses Vorgehen ist uns bzw. unseren Mandanten aus vielen hundert Fällen natürlich bekannt: Banken und Sparkassen lenken im außergerichtlichen Bereich nur ungern ein oder unterbreiten Vergleichsangebote, die aus unserer Sicht absolut unzureichend sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vergleichsangebote, die überhaupt keine Zahlung der dem Darlehensnehmer zustehenden sogenannten Nutzungsentschädigung vorsehen.
Wir empfehlen daher, dass Sie uns Ihre Unterlagen zum Zwecke der kostenfreien Vorprüfung zusenden. Wir werden dann einen Vorschlag für ein weiteres Vorgehen unterbreiten und Ihnen unsere Einschätzung gerne übermitteln. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und eine Deckungsschutzzusage in Betracht kommen (was wir gerne für Sie prüfen), so erfolgt auch eine diesbezügliche Anfrage für Sie kostenfrei.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!