Lebens-und Rentenversicherungsvertrag bei der Ergo Versicherung: Es schlummert vielmehr Geld in ihrem Vertrag, als Sie glauben, wenn der Widerrufsjoker sticht !
Viele haben schon von dem sogenannten Widerrufsjoker gehört: Was bedeutet er eigentlich?
Der sogenannte Widerrufsjoker ist seit einigen Jahren auch im Bereich der Lebens-und Rentenversicherungen „aktiv“, nachdem der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof hierfür den Weg geebnet haben:
Sofern Ihr Vertrag bei der Ergo Versicherung oder einer anderen Versicherung in der Zeit zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, haben Sie beste Chancen, diesen Vertrag auch jetzt noch zu widerrufen bzw. dem damaligen Abschluss zu widersprechen.
Dies gilt sogar dann, wenn ihre Lebensversicherung-oder Rentenversicherungsvertrag bereits vor Jahren aufgelöst wurde oder ausgelaufen und damit ausbezahlt ist, sei es durch eine vorzeitige Kündigung oder durch normalen Vertragsablauf. Ein Widerruf kann also auch noch viele Jahre nach Beendigung des Vertrages erklärt werden, sodass man auch vom sogenannten „ewigen Widerrufsrecht“ spricht.
Die in der Regel sehr angenehme Folge eines solchen Widerrufs ist die Tatsache, dass ihr Vertrag bei der Ergo rückabgewickelt wird und Sie somit sämtliche einbezahlten Beiträge zurückerhalten nebst einem sogenannte Nutzungsersatz, was quasi den Zins darstellt, also den Gewinn, den die Ergo mit ihren einbezahlten Beiträgen erwirtschaftet hat. Dabei ist lediglich ein relativ geringer Abzug für die sogenannten Risikoanteile vorzunehmen.
Erfahrungen unserer Kanzlei zeigen, dass im Vergleich zu einer Kündigung eines Lebens-oder Rentenversicherungsvertrages bei einem erfolgreichen Widerruf zwischen 30 % und teilweise sogar 100 % mehr an Geld erzielt werden kann! Eine bessere Kapitalanlage kann man sich derzeit kaum wünschen in den jetzigen diesbezüglich „traurigen“ Zeiten der Niedrigzinsphase, was die Geldanlage betrifft.
Dies werden Sie natürlich nicht von Ihrer Ergo Versicherung erfahren, dass ich diese ja sonst ein „Eigentor schießen würde“….
Hat die Ergo Versicherung auch Fehler bei der Widerrufsbelehrung/Widerrufsbelehrung gemacht und kann ich dies überprüfen lassen ohne Kostenrisiko?
Die Antwort ist ein klares Ja !
Aus Parallelfällen wissen wir, dass die Ergo in vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat und dabei beispielsweise unzureichende Anknüpfungspunkte in der Belehrung verwendet hat. Dies betrifft insbesondere auch Verträge, die noch in den neunziger Jahren, also ab dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden.
Unsere Kanzlei, die seit mehr als 20 Jahren im Bereich des Bank-und Kapitalmarktrechts aktiv ist, bietet Ihnen bei der Überprüfung ihres Ergo-Versicherungsvertrages stets eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche an. Zu diesem Zweck brauchen Sie uns nur den insoweit auf der Homepage abgespeicherten Fragebogen nebst Unterlagen zusenden oder uns einfach telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Dieser Service unserer Kanzlei beinhaltet auch eine kostenfreie Vorprüfung dahingehend, ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung in diesem Fall eintrittspflichtig ist. Diese Prüfung ist wichtig und notwendig, da viele Rechtsschutzversicherungen in den letzten Jahren dazu übergegangen sind, die Fälle eines Widerrufs/Widerrufs bzw. Rücktritts von Lebens-und Rentenversicherungsverträgen vom Versicherungsschutz auszunehmen. Grund ist, dass sich die Fälle natürlich gehäuft haben… bevor also vorschnell ein Widerruf erklärt wird, sollten Sie unbedingt die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung vom Spezialisten prüfen lassen, um hier keine böse Überraschung zu erleben.
Der Versicherungsfall tritt hier nämlich erst „in der Zukunft“ ein, nämlich dann, wenn ein Widerruf von der Versicherungsgesellschaft, hier also der Ergo zurückgewiesen wird bzw. würde. Der Versicherungsfall liegt also nicht in der Vergangenheit bzw. dem Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages !
Mein Versicherungsvertrag bei der Ergo läuft demnächst aus; soll ich hier mit dem Widerruf/Widerruf noch warten?
Sofern Ihr Vertrag bei der Ergo oder einer anderen Versicherung noch läuft und eine baldige Auszahlung zu erwarten ist, so können Sie ohne weiteres auch jetzt schon, d. h. vor Auszahlung einen Widerruf einlegen nach entsprechend erfolgreicher Vorprüfung der Ansprüche, die unsere Kanzlei kostenfrei anbietet.
Grund ist, dass auch bei einem Streit über die Wirksamkeit eines Widerrufs bzw. Widerrufs die Versicherung bei Vertragsende den Betrag auszahlen muss, den sie selbst errechnet hat bzw. der vertraglich vereinbart wurde. Bei einem erfolgreichen Widerruf, der beispielsweise vor Gericht durchgesetzt wird, würde dann eben noch „zusätzlich“ Geld in Ihre Tasche fließen neben dem bereits ausbezahlten Vertragswert oder Rückkaufswert.
Im Gegenteil:
Bei einem Widerruf, der vor Auslaufen des Vertrages erklärt wird, halten Sie sich alle Optionen offen und begegnen insbesondere einem möglichen Einwand der Verwirkung, der von vielen Versicherungsgesellschaften erhoben wird, wenn ein Widerruf nach Auslaufen des Vertrages erklärt wird. Ein solcher Verwirkungseinwand greift aber im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht, wenn rein auf die Tatsache abgestellt wird, dass der Widerruf nach Auslaufen des Vertrages erklärt wurde.
Nutzen Sie diese historische Chance der Überprüfung ihres Lebens-und Rentenversicherungsvertrages. Wir stehen Ihnen insoweit gerne beratend zur Seite !