Mit dem EuGH-Urteil im Dieselskandal vom 17.12.2020 ist nun endlich eine Entscheidung zum Thermofenster gefällt und ein klares Zeichen für den Verbraucherschutz gefällt worden: Das so genannte Thermofenster gilt als unzulässige Abschalteinrichtung!
Verbraucher haben also ein Anrecht auf Schadensersatz. Millionen Fahrzeuge fast aller Hersteller in der ganzen EU sind von diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffen.
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