In dem Urteil vom 05.11.2020, Az. 7 U 35/20, wurde die Daimler AG vom Oberlandesgericht Köln zu Schadensersatz aufgrund sittenwidriger Schädigung mit illegalen Abschalteinrichtungen verurteilt. Insbesondere im Hinblick auf das erste Verfahren gegen Daimler vor dem Bundesgerichtshof am 14.12.2020 ist dieses Urteil ein wichtiger verbraucherfreundlicher Meilenstein.
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