Ist ein vom sogenannten „Dieselskandal“ betroffenes Fahrzeug geleast worden, kann dem Leasingnehmer gegen den Hersteller ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zustehen, der auf Erstattung der Leasingraten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung gerichtet ist.
Durch das Inverkehrbringen des Motors mit der unzulässigen Software ist gerade der jeweilige Leasingnehmer durch den ungewollten Leasing-Vertragsschluss in sittenwidriger Weise geschädigt. Insbesondere ist nicht allein der Käufer der betroffenen Fahrzeuge in sittenwidriger Weise geschädigt.
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