Geld holen, das mir zusteht? Wir, das ist das Team der Kanzlei für Verbraucherrecht MEYENBURG, wissen, dass viele solche Sprüche klopfen….
Im Gegensatz zu vielen anderen ist unsere Kanzlei nahezu ausschließlich im Bereich des Bank-und Kapitalmarktrechts seit über 20 Jahren tätig, verfügt also über eine entsprechende Erfahrung. Noch niemals zuvor hat es eine solche verbraucherfreundliche Rechtsprechung gegeben wie in den letzten Jahren hinsichtlich der Fehlerhaftigkeit von sogenannten Widerrufsbelehrungen bei Lebens-und Rentenversicherungen.
Welche Versicherungen kommen in Betracht?
Alle Lebens-und Rentenversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, können auch jetzt noch rückabgewickelt werden, falls keine korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht erteilt wurde.
Und das Beste: Dies kann auch noch nachträglich erfolgen, also selbst dann, wenn Sie Ihre Versicherung bereits vor vielen Jahren gekündigt haben oder eine vertragsgemäße Auszahlung erfolgt ist ! Ihre Versicherung muss somit derzeit noch nicht einmal mehr laufen.
Dies bedeutet, dass wir Ihnen in folgenden Fällen helfen können:
– Ihre Lebensversicherung wurde in der Vergangenheit mit Verlusten gekündigt
– Ihre Lebensversicherung soll ohne große Verluste beendet werden
– Ihre Lebensversicherung wurde in der Vergangenheit mit einem schlechten Ertrag ausbezahlt
Experten gehen davon aus, dass zwischen 50 % und 75 % der in diesem Zeitraum von den Versicherungen verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie unter Berücksichtigung des Risikoschutzes sämtliche eingezahlten Beiträge zurück sowie den sog. Nutzungsersatz, der sich grundsätzlich danach richtet, was die Versicherung erwirtschaftet hat in den Jahren der Laufzeit. Und das können erhebliche Beträge sein, wie Sie unserem Versicherungsrechner entnehmen können !
Rückabwicklung mittels Widerrufs oftmals der bessere Weg
Praktisch alle Kunden von Versicherungen merken seit Jahren, dass die prognostizierten Erträge aufgrund der jährlichen Standmitteilungen teilweise deutlich sinken und die ursprünglich in Aussicht gestellten Auszahlungen wieder und wieder nach unten korrigiert werden. Dies kann auch nicht anders sein, da die sogenannte „Nullzinsphase“ bereits seit Jahren andauert und die Versicherer verpflichtet sind, die eingezahlten Beiträge überwiegend sicher, d. h. beispielsweise in Staatsanleihen anzulegen. Deren Renditen aber gehen bekanntermaßen seit Jahren gegen „0“…. Wie sollen somit entsprechende oder auch in Aussicht gestellte Versicherungserträge erwirtschaftet werden ?
Aus diesem Dilemma kann Ihnen der Weg mittels eines Widerrufs bzw. eines Widerrufs ihrer Lebens-oder Rentenversicherung helfen:
Aufgrund der klar festgelegten Rechtsfolge, die der Bundesgerichtshof insbesondere im Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76 / 11 festgelegt hat, können Lebensversicherung-Kunden ihren Verträgen auch noch viele Jahre nach Abschluss widersprechen. Somit ist in vielen Fällen problemlos ein Ausstieg aus der Versicherung per Widerruf möglich, auch bei bereits beendeten oder gekündigten Versicherungen. Als Kunde erhalten Sie in der Regel das Maximale der eingezahlten Beträge zurück und in den meisten Fällen im Ergebnis sogar über 30 % mehr an Geld im Vergleich zu einer „normalen Kündigung“ der Versicherung.
Lassen Sie sich eine solche Chance nicht entgehen !
Es gibt mittlerweile diverse Formfehler bei Widerrufsbelehrungen, die vom Bundesgerichtshof und den Instanzgerichten als entsprechend fehlerhaft eingestuft wurden, sodass auch heute noch das Recht zum Widerruf besteht.
Die Kanzlei für Verbraucherrecht MEYENBURG bietet jedem Betroffenen eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche an und kann innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage der notwendigen Unterlagen klären, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht bzw. welche Erfolgsaussichten für einen erfolgreichen Widerruf bestehen.
In diesem Zusammenhang prüfen wir auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist oder nicht.
Beispiel eines erfolgreichen Widerrufs einer Lebensversicherung aus unserer anwaltlichen Praxis
Sie kennen die Weisheit:
Nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten werdet Ihr sie erkennen !
Versprechungen werden und wurden viele gemacht, so beispielsweise auch von vielen Dienstleistern im Bereich der Lebens-und Rentenversicherungen. Diese werden mittlerweile kritisch gesehen, sodass wir aus unserer mittlerweile jahrzehntelangen anwaltlichen Erfahrung raten, Ihren Vertrag gleich vom spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen !
Ein aktuelles Beispiel aus unserer anwaltlichen Praxis verdeutlicht dies:
Unsere Mandantin hatte bei einer großen Lebensversicherungsgesellschaft im Jahr 1999 eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Der Rückkaufswert dieser Lebensversicherung betrug zum 1.1.2018 etwa 29.000,00 €, die Laufzeit des Vertrages sollte am 01.01.2021 enden.
Der von unserer Kanzlei vorbereitete und in die Wege geleitete Widerruf wegen einer eindeutig fehlerhaften Widerrufsbelehrung wurde mit Schreiben vom 12. Juli 2018 erklärt. Mit Antwortschreiben vom 6. August 2018 kündigte die Versicherung an, den Widerruf zu akzeptieren und zahlte sodann insgesamt knapp 46.600 € aus, also über 50 % mehr als der Rückkaufswert !
Dieser Erstattungsbetrag von 46.600,00 € gliederte sich auf in die Erstattung der geleisteten Beiträge von etwa 29.150,00 € abzüglich eines der Versicherung zustehenden Risikobeitrags von knapp 140,00 € sowie des erwähnten Nutzungsersatzes, also der Zinsen in Höhe von knapp 17.300,00 €.
Es kann sich also absolut lohnen, Lebens-und Rentenversicherungsverträge, die in der Zeit von Mitte 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, überprüfen zu lassen !