Aachen Münchener Lebensversicherung: Finanzielle Vorteile sichern durch einen Widerruf / Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung!
Der sogenannte „Widerrufsjoker“ ist seit einiger Zeit in aller Munde und kann auch bei einem bei der Aachen und Münchener Lebensversicherung abgeschlossenen Vertrag greifen.
Was heißt das?
Wenn sie als Verbraucher zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der Aachen Münchener Lebensversicherung abgeschlossen haben, so können Sie in vielen Fällen auch heute noch einen Widerruf ausüben. Grund ist, dass die Aachen Münchener Lebensversicherung über viele Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Vertragsschluss verwendet hat. Folge einer solchen fehlerhaften Belehrung ist, dass die ursprünglich vorgesehene Frist des Widerrufsrechts im jeweiligen Fall nicht einsetzen konnte, sodass das Widerrufsrecht auch heute noch bestehen kann. Da viele Versicherungen in dieser Zeit, unter anderem auch die Aachen Münchener Lebensversicherung unklare und teilweise „schwammige“ Formulierungen bei der Widerrufsbelehrung verwendet hat, ist es aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Europäischen Gerichtshofs auch heute noch möglich, einen Widerruf zu erklären. In vielen Urteilen, unter anderem vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 76 / 11 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu einer Rückabwicklung des Versicherungsvertrages führt bei entsprechendem Widerruf.
Dies bedeutet, dass Sie als betroffener Kunde bei einem erfolgreichen Widerruf sämtliche eingezahlten Beiträge zurück erhalten und sogar noch den Gewinn, den die Aachen Münchener Versicherung mit ihren Beiträgen erwirtschaftet hat. Und diese Gewinne waren in den Jahren vor und nach der Jahrtausendwende bei den meisten Versicherungen sehr ordentlich….
Unsere Erfahrung zeigt, dass der finanzielle Vorteil eines Widerrufs im Vergleich zu einer Kündigung um 50 % bis 100 % höher sein kann!
Wie kann ich überprüfen lassen, ob und welche Fehler die Aachen Münchener Versicherung bei der Widerrufsbelehrung gemacht hat?
Ganz einfach: Sie können uns Ihre Vertragsunterlagen mittels eines entsprechenden Fragebogens, den sie auch von unserer Homepage www.kanzlei-seehofer.de herunterladen können, zusenden, sodass wir dann eine kostenfreie Vorprüfung vornehmen werden. Unsere Erfahrung aus vielen geprüften Verträgen zeigt, dass die Aachen Münchener Lebensversicherung auch bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Insoweit lag nicht die vom Gesetzgeber geforderte drucktechnisch deutliche Hervorhebung vor.
In vielen anderen Fällen wurden falsche Angaben bei der Frist gemacht, so z.B. statt der vorgesehenen 30-Tages-Frist schlicht und einfach eine Frist von einem Monat angegeben. Da aber ein Monat natürlich auch 28 oder 29 Tage haben kann, ergibt sich somit klar eine Fehlerhaftigkeit.
Unsere Empfehlung als Fachanwaltskanzlei bei einem Widerruf, Kündigung oder Rückabwicklung einer Lebens-oder Rentenversicherung:
Lassen Sie Ihren Lebens-oder Rentenversicherungsvertrag, sofern er zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, stets vom Fachmann überprüfen. Auf dem Markt tummeln sich viele Dienstleister, die viele Versprechen abgeben, jedoch nicht wissen, dass Ansprüche oftmals erst vor Gericht durchzusetzen sind. Unsere Fachanwaltskanzlei hat eine über 20-jährige Erfahrung vor Gericht und kann Ihnen daher auch eine kostenfreie Vorprüfung ihrer möglichen Ansprüche anbieten.
Lassen Sie auch Ihre Rechtsschutzversicherung hinsichtlich einer Eintrittspflicht vom Fachmann überprüfen und beachten Sie auch, dass keinesfalls ein Widerruf/Widerruf vorschnell abgegeben werden sollte, da in jedem Fall die Gefahr des Versicherungsschutzes droht, was bei möglichem Berufsunfähigkeitsschutz gefährlich werden kann. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Seite und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!