HUK Coburg Lebensversicherung AG: Rückabwicklung durch Widerruf kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen
Sie haben es vielleicht schon in den Medien gelesen: Der sogenannte „Widerrufsjoker“ ist in aller Munde… Auch, was Ihren in der Vergangenheit bei der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG abgeschlossenen Lebens-oder Rentenversicherungsvertrag betrifft:
Voraussetzung dabei ist, dass der Lebensversicherungsvertrag in der Zeit zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurde. Expertenmeinungen gehen davon aus, dass weit über die Hälfte der dabei von der HUK Coburg verwendeten Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und somit die Verträge auch heute noch rückabgewickelt werden können mittels eines Widerrufs.
Der finanzielle Vorteil eines solchen Widerrufs ist einfach zu erklären:
Während bei einer normalen Kündigung der Rückkaufswert in den meisten Fällen zwischen 80 % und 105 % der eingezahlten Beträge beträgt, ist die Versicherung bei einem erfolgreichen Widerruf verpflichtet, alle eingezahlten Beiträge zurückzuerstatten nebst dem Gewinn (sogenannte Nutzungen), den die Versicherung mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet hat. Erfahrungsgemäß lassen sich in vielen Fällen häufig 50 % bis 100 % mehr erzielen als durch eine Kündigung der Versicherung.
Dies wird an folgendem aktuellen Beispiel unserer Kanzlei deutlich, wobei hier die HUK-Coburg-Lebensversicherung AG betroffen war und durch einen erfolgreichen Widerruf deutlich mehr als 50 % erzielt wurden als durch eine Kündigung:
Unsere Mandantin hatte bei einer großen Lebensversicherungsgesellschaft im Jahr 1999 eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Der Rückkaufswert dieser Lebensversicherung betrug zum 1.1.2018 etwa 29.000,00 €, die Laufzeit des Vertrages sollte am 01.01.2021 enden.
Der von unserer Kanzlei vorbereitete und in die Wege geleitete Widerruf wegen einer eindeutig fehlerhaften Widerrufsbelehrung wurde mit Schreiben vom 12. Juli 2018 erklärt. Mit Antwortschreiben vom 6. August 2018 kündigte die Versicherung an, den Widerruf zu akzeptieren und zahlte sodann insgesamt knapp 46.600 € aus, also über 50 % mehr als der Rückkaufswert !
Dieser Erstattungsbetrag von 46.600,00 € gliederte sich auf in die Erstattung der geleisteten Beiträge von etwa 29.150,00 € abzüglich eines der Versicherung zustehenden Risikobeitrags von knapp 140,00 € sowie des erwähnten Nutzungsersatzes, also der Zinsen in Höhe von knapp 17.300,00 €.
Es kann sich also absolut lohnen, Lebens-und Rentenversicherungsverträge, die in der Zeit von Mitte 1994 bis Ende 2007 bei der HUK Coburg Lebensversicherung AG abgeschlossen wurden, überprüfen zu lassen !
Sind die Widerrufsbelehrungen bei der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG fehlerhaft? Welche Chancen habe ich als Versicherungsnehmer(in) ?
Die Erfahrungen unserer Kanzlei, nicht nur aus obigem aktuellen Beispiel zeigen, dass sehr viele Widerrufsbelehrungen der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG aus der Zeit von 1994-2007 fehlerhaft sind. Insbesondere liegt in vielen Fällen nicht die vom Gesetzgeber geforderte drucktechnisch deutliche Hervorhebung vor, die der Bundesgerichtshof in vielen Urteilen präzisiert hat. Dies ergibt sich insbesondere aus Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2015, Az.: IV ZR 76 / 11, IV ZR 384 / 14 sowie IV ZR 448 / 14.
Zu beachten ist, dass selbst bei bereits gekündigten oder beendeten Lebensversicherungsverträgen heute noch eine Rückabwicklung möglich ist, also bereits viele Jahre nach Abschluss oder auch Kündigung der Versicherung. Dies betrifft natürlich und insbesondere auch Versicherungen, die bei der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG abgeschlossen wurden. Der sogenannte Nutzungsersatz, also der Gewinn, den die Versicherung mit den eingezahlten Beiträgen gemacht hat, lässt sich anhand der Eigenkapitalrendite bzw. Nettorendite berechnen und dann auch gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
Was kostet mich ein solcher Widerruf? Kann ich die Erfolgsaussichten eines Widerrufs gegenüber der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG vorab prüfen lassen?
Ist meine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig?
Die Kanzlei für Verbraucherrecht MEYENBURG prüft gerne kostenfrei für sie, ob ein möglicher Widerruf Aussichten auf Erfolg hat.
Darüber hinaus prüfen wir gerne, ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Zu diesem Zweck benötigen wir nur die derzeit für Ihren Vertrag geltenden ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen), die sie ohne weiteres von Ihrer Rechtschutzversicherung anfordern können.
Und das Beste aber zum Schluss:
Selbst wenn sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so können sie auch heute noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die gegebenenfalls den Fall übernehmen würde. Grund ist, dass der sogenannte Rechtsschutzfall nicht mit dem damaligen Vertragsabschluss eintritt bzw. eingetreten ist, sondern erst dann, wenn der Widerruf von der Betroffenen Versicherungsgesellschaft, z.B. also der HUK Coburg Lebensversicherung AG zurückgewiesen wurde. Allerdings haben die meisten Rechtsschutzversicherern mittlerweile Klauseln eingebaut, die Widersprüche bei Lebens-und Rentenversicherungsverträgen vom Versicherungsschutz ausgenommen haben…. natürlich aus gutem Grund, da sich die Fälle mehr als gehäuft haben ! Fragen Sie daher erst beim spezialisierten Anwalt nach; unsere Kanzlei steht hier gerne zur kostenfreien Vorprüfung zur Verfügung !