Skandia Lebensversicherung: So holen Sie bei einem Widerruf/Widerruf 30 % und mehr aus der Versicherung heraus
Vielleicht haben Sie schon von dem sogenannten „Widerrufsjoker“ gehört: Dies ist kein Scherz, sondern mittlerweile „bittere Wahrheit“ für praktisch alle Versicherungsgesellschaften in Deutschland, so auch die Skandia Lebensversicherung. Womit keiner vor Jahren noch ernsthaft rechnete, ist nunmehr fast „Alltagsgeschäft“ geworden: Der sogenannte Widerruf/Widerruf einer Lebens- und bzw. Rentenversicherung, insbesondere auch bei der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung bei der Skandia Lebensversicherung AG.
Worum geht es?
In vielen Versicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, benutzten die Versicherungsgesellschaften, so auch die Skandia fehlerhafte Dokumente bzw. Widerrufsbelehrungen. Folge war, dass die normalerweise laufende 14-tägige (später teilweise 30-tägige) Frist des Widerrufsrechts niemals einsetzte. Somit ist ein Widerruf auch heute noch möglich.
Folge eines solchen Widerrufs: Als Versicherter der Skandia erhalten Sie sämtliche bei der Skandia einbezahlten Beiträge zurück abzüglich einer (relativ kleinen) Risikopauschale zu Gunsten der Skandia bzw. des Versicherers. Und das Beste daran: Bei dieser Rückabwicklung erhalten Sie den sogenannten Nutzungsersatz, d. h. also Zinsen, die die Skandia mit Ihren Beiträgen in all den Jahren in der Laufzeit Ihres Vertrages erwirtschaftet hat. Gerade in den 90er Jahren und am Anfang dieses Jahrtausends erwirtschafteten die Versicherer, insbesondere auch die Skandia, „ordentliche Gewinne“.
Aus Parallelfällen unserer Kanzlei wissen wir, dass hier teilweise 30 % und sogar deutlich mehr an Ertrag herauskommt als bei einer normalen Kündigung der Versicherung. In manchen Fällen erhält der Versicherte sogar bis zu 100 % mehr.
Hinzu kommt noch ein weiterer großer Vorteil: Selbst bei bereits gekündigten oder abgelaufenen Versicherungsverträgen lässt sich im Nachhinein noch ein Widerruf erklären und somit Geld herausholen.
Wie kann ich wissen, ob auch bei meiner Skandia Lebensversicherung mehr Geld herauszuholen ist?
Wir machen es nicht komplizierter, als es ist: Als Fachanwaltskanzlei mit einer über 20 jährigen Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht bieten wir jedem Versicherten, also auch Ihnen eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche an, einem erfolgreichen Widerruf unterstellt. Im Rahmen dieser kostenfreien Vorprüfung werden wir Ihnen sagen, wie Ihre Chancen stehen, einen Widerruf erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Erfahrung aus mittlerweile tausenden vorgeprüfter Fälle zeigt, dass insbesondere auch bei der Skandia Lebensversicherung Fehler gemacht wurden im Rahmen der Belehrung:
So wurden Widerrufs- bzw. Rücktrittsbelehrungen nicht hinreichend hervorgehoben, was gemäß den damals geltenden gesetzlichen Vorgaben hätte erfolgen müssen. Weiterhin hat die Skandia teilweise das sogenannte „Textformerfordernis“ nicht erfüllt im Rahmen der Widerrufsbelehrung. Dieses Textformerfordernis galt für alle Lebensversicherungsverträge ab dem 01.08.2001 und wurde von der Skandia teilweise auch noch Jahre später nicht umgesetzt, sodass auch noch heute die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung geltend gemacht werden kann.
Nachdem unsere Kanzlei über eine entsprechende Erfahrung im Bereich des Widerrufs/Widerrufs oder auch Rücktritts von Lebens- und Rentenversicherungen verfügt, können wir Ihnen schnell und zuverlässig die entsprechenden Erfolgsaussichten darlegen und zwar für Sie, wie bereits erwähnt, kostenfrei.
Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Tritt denn meine Rechtsschutzversicherung bei einem Widerruf meines Skandia-Lebensversicherungsvertrages ein?
Jetzt kommt die typische Juristenantwort: Es kommt darauf an…
Wir können nur davon abraten, vorschnell einen Widerruf zu erklären, ohne eine spezialisierte Anwaltskanzlei konsultiert zu haben. Grund ist, dass viele Rechtsschutzversicherungen in den letzten Jahren begonnen haben, ihre Versicherungsbedingungen umzustellen, was für den Kunden in der Regel einen erheblichen Nachteil bedeutet. Bei einer Umstellung „werfen die Versicherer die kostenträchtigen potentiellen Fälle hinaus“ (im wahrsten Sinne des Wortes) dadurch, dass entsprechende Ausschlussgründe geschaffen werden. Dies wird dem Versicherungsnehmer in aller Regel verschwiegen. So auch im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen: Hier wurden entsprechende Ausschlussklauseln „installiert“, die für die Versicherten nicht sofort erkennbar sind.
Unser Rat: Nehmen Sie keine Anpassungen Ihrer Versicherungsbedingungen bei der Rechtsschutzversicherung vor, ohne dies zuvor mit einem Spezialisten abgeklärt zu haben! Unsere Kanzlei prüft für Sie kostenfrei die in Ihrem Fall anwendbaren Versicherungsbedingungen und kann Ihnen dann auch Alternativen aufzeigen falls Ihre Rechtsschutzversicherung nicht eintritt. Es ist sogar heute noch möglich, bei einigen Versicherungsgesellschaften diesbezüglich Rechtsschutz zu erhalten, zumal der sogenannte Versicherungsfall/Rechtsschutzfall erst dann eintritt, wenn ein Widerruf zurückgewiesen wurde. Dies ist den meisten Versicherern – verständlicherweise – unbekannt und hat sich auch erst durch die Rechtsprechung so entwickelt.
Sie sehen also: „Eigentlich“ ist die Thematik einfach, aber dann doch im Detail wieder kompliziert, sodass wir uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren bei der kostenfreien Überprüfung Ihres Lebens- und Rentenversicherungsvertrages, sofern dieser in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurde.