Standard Life Lebensversicherung: Mehr Geld durch einen erfolgreichen Widerruf/Widerruf!
Das Thema ist seit Jahren in aller Munde: Krise der deutschen Lebensversicherer! Diese Krise ist natürlich kein Wunder angesichts der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase bzw. „Nullzinsphase“: Aus diesem Grund sinken auch die Überschussbeteiligungen, die die Versicherungen gewähren, seit Jahren kontinuierlich. Als betroffene Kunden können Sie dies jedes Jahr den entsprechenden Standmitteilungen entnehmen.
Die Folge hiervon: Ganz einfach:
Sie erhalten viel weniger Geld aus Ihrer Versicherung als Ihnen zu Anfang versprochen bzw. zugesagt wurde.
Es gibt aber einen Ausweg, auch hinsichtlich Ihres Vertrages, den Sie bei der Standard Life abgeschlossen haben:
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Versicherungsvertrag bei der Standard Life im Zeitraum von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurde. Aus dieser Zeit stammen vielen Widerrufsbelehrungen bzw. Rücktrittsbelehrungen, die fehlerhaft sind, sodass der entsprechende Versicherungsvertrag auch heute noch widerrufen werden kann.
Folge eines erfolgreichen Widerrufs:
Sie erhalten als Versicherter sämtliche an die Standard Life einbezahlten Beiträge zurück zuzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung, also quasi eines Zinsanspruchs, der sich an den Gewinnen orientiert, die die Standard Life mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat und diese Gewinne waren teilweise sehr ordentlich in den 90er Jahren und in den Anfangsjahren des jetzigen Jahrtausends.
Erfahrungen unserer Kanzlei zeigen, dass teilweise deutlich mehr als 30 % (bis zu 100 % hin) mehr an Geld herauskommt im Vergleich zu einer „normalen“ Kündigung der Versicherung.
Wie sagte neulich ein Mandant unserer Kanzlei am Telefon: „Da sitze ich als Kunde der Versicherung ja auf einer Goldmine, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt!“
Wir können diese Aussage nur bestätigen, allerdings ist natürlich Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass in deutlich mehr als der Hälfte der geprüften Fälle fehlerhafte Belehrungen vorlagen, sodass ein erfolgreicher Widerruf auch heute noch durchgesetzt werden kann.
Nutzen Sie also diese einmalige Chance!
Wie kann ich prüfen, ob bei meinem Standard Life Lebensversicherungsvertrag eine fehlerhafte Belehrung vorliegt?
Natürlich können Sie die Widerrufsbelehrungen auch selbst prüfen…. Sofern Sie aber nicht spezialisierter Jurist sind, würden wir Ihnen empfehlen, dies von einer spezialisierten Anwaltskanzlei vornehmen zu lassen, am besten natürlich von uns (wir können ja auch nicht nur von Luft und Liebe leben….). Aber Spaß bei Seite: Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit einer über 20 jährigen Erfahrung im Bereich des Kapitalmarktrechts können wir Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Vorprüfung innerhalb weniger Werktage sagen, ob ein möglicher Widerruf Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Aus vielen geprüften Fällen der Standard Life wissen wir, dass die Standard Life im Rahmen der Belehrung teilweise erhebliche Fehler gemacht hat:
So wurden entgegen der damals geltenden gesetzlichen Vorgaben die Widerrufsbelehrungen nicht hinreichend hervorgehoben. Es erfolgte in vielen Fällen auch kein Hinweis auf die notwendige Schriftform und teilweise wurden fehlerhafte Anknüpfungsaspekte verwendet.
Sie sehen also, dass das Ganze durchaus etwas komplex und kompliziert sein kann, weshalb Ihrerseits kein Risiko besteht, eine kostenfreie Vorprüfung durch die spezialisierte Kanzlei in Anspruch zu nehmen.
Kann ich einen Widerruf auch noch erklären, wenn mein Versicherungsvertrag bei der Standard Life bereits vor Jahren beendet bzw. vorzeitig gekündigt wurde?
Unsere Antwort lautet: Ja! Ein solcher Widerruf ist auch grundsätzlich viele Jahre nach Beendigung oder auch Rückzahlung/Ablauf der Versicherung möglich, was im ersten Moment unglaublich erscheint. Dies ist aber Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wobei auch hier bestimmte Aspekte zu beachten sind, die wir Ihnen gerne im Rahmen der kostenfreien Vorprüfung erläutert bzw. darauf hinweisen.
Solche Aspekte können beispielsweise sein eine Abtretung der Versicherung zum Zwecke einer Kreditaufnahme oder auch der Wechsel eines Versicherungsnehmers. In diesen Fällen kann es problematisch werden, muss aber nicht.
Somit gilt also grundsätzlich das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“, also auch nach Ablauf der Versicherung bzw. einer vorzeitigen Kündigung. Haben Sie beispielsweise Ihre Versicherung im Jahr 2009 vorzeitig gekündigt, so können Sie ohne weiteres noch im Jahr 2018 einen Widerruf erklären. Dabei sollten Sie aber über die notwendigen Versicherungsdokumente noch – zumindest ansatzweise „verfügen, insbesondere die damals einbezahlten Beiträge, die sich auch aus den Kontoauszügen entnehmen lassen.“ Die Versicherer weigern sich nämlich in aller Regel nach Beendigung eines Vertrages, Dokumente herauszugeben, weil sie genau wissen, dass ein Kunde dann einen möglichen Widerruf beabsichtigt. Einen solchen Widerruf lieben die Versicherungen nämlich überhaupt nicht…. Dies ist aus deren Sicht auch absolut verständlich, da damit in aller Regel eine erhebliche Zahlungspflicht zu Gunsten der betroffenen Kunden verbunden ist.
Nutzen Sie also diese einmalige Chance und lassen Sie Ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag kostenfrei überprüfen!
Habe ich ein Kostenrisiko? Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten? Kann ich meinen Versicherungsvertrag kostenfrei prüfen lassen?
Die Kanzlei für Verbraucherrecht MEYENBURG garantiert in jedem Fall eine kostenfreie Vorprüfung ihres Vertrages, sodass insoweit kein Kostenrisiko besteht. Wir prüfen auch, ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist: Dies ist keinesfalls sicher, da viele Rechtsschutzversicherer in den letzten Jahren dazu übergegangen sind, ihre Bedingungen zu ändern dahingehend, dass Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Lebens-und Rentenversicherungsvertrages vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie kostenfrei!
Und zum Schluss noch ein Tipp:
Es gibt sogar jetzt noch die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann eintrittspflichtig wäre, wenn der Widerruf in Zukunft erklärt wird. Der sog. Versicherungsfall tritt nämlich erst dann ein, wenn ein Widerruf vollständig oder auch nur teilweise zurückgewiesen wird. Und dies ist ja erst in der Zukunft…. lassen Sie sich hier von uns beraten, damit hier kein Fehler passiert!